Grundsätzlich gilt für Dienst- bzw. Geschäftswagen die der Arbeitnehmer oder Unternehmer auch privat nutzen darf, dass diese Nutzung anhand der sogenannten 1 % Regelung (alternativ Fahrtenbuchmethode) versteuert wird.

Wurde die 1 % Regelung angewandt, wurden die Nutzer eines Elektrofahrzeuges bisher immer steuerlich  benachteiligt, da hier als Bemessungsgrundlage für die Versteuerung der Privatnutzung der höhere Bruttolistenpreis (im Vergleich zu einem konventionell angetriebenen Fahrzeug) zugrunde gelegt werden musste.

Mit dem Jahressteuergesetz 2013 soll dieser Nachteil ausgeglichen werden. Ziel ist es, die Nutzung eines Elektro-Pkw auch im unternehmerischen Bereich zu etablieren.

Wo liegt der Vorteil?

Die Änderung sieht vor, dass die Kosten für die Batterie eines Elektroautos aus dem zu versteuernden Listenpreis herausgerechnet werden. Dazu werden 500 EUR pro kWh, der Batteriekapazität, aber maximal jedoch 10.000 EUR vom Bruttolistenpreis abgezogen.

Jedes Jahr verringert sich dieser Betrag um 50 EUR pro kWh bzw. 500 EUR Maximalbetrag.

Es ergibt sich folgendes Bild:

Bei Zulassung bis 31.12.2013 werden 500 EUR pro kWh, maximal jedoch 10.000 EUR vom Listenpreis abgezogen. Der Abzug in der einmalig ermittelten Höhe gilt so lange, bis das Fahrzeug ersetzt wird.

Bei in den darauffolgenden Jahren zugelassenen Elektroautos vermindert sich der Betrag um 50 EUR pro kWh bzw. 500 EUR pro Jahr.

In 2022 (letztes Jahr für das die Vergünstigung gilt) zugelassene Elektrofahrzeuge als Dienstwagen werden mit 50 EUR pro kWh bzw. maximal 5.500 EUR gefördert.

Die Regelung trifft auch auf extern aufladbare Hybridautos zu. Sie tritt voraussichtlich erst am

01.01.2013 in Kraft, soll jedoch auch für vorher angeschaffte Elektroautos und Hybridfahrzeuge gelten. Für die Versteuerung in 2012 gilt aber noch die alte Regelung (ungekürzter Bruttolistenpreis).

Batterie auf Miete

Ist die Batterie im Bruttolistenpreis des Pkw nicht enthalten und muss zusätzlich gemietet werden, greift diese Förderung nicht.

Einen wirklichen Vorteil hat man durch die Wahl eines Elektroautos als Dienst-/ oder Betriebsfahrzeug zwar nicht, die Nachteile halten sich aber durch die Förderung in Grenzen, da nun der Bruttolistenpreis in etwa dem eines konventionell betriebenen Fahrzeuges entspricht.